Ab dem 20.08.2021 gilt für alle HAIR FASHION Salons in Nordrhein-Westfalen die neue Corona-Schutzverordnung (3G-Regel).
Bedient werden dürfen demnach nur noch die 3 G´s:
• Vollständig Geimpfte (vollständiger Impfschutz + 14 Tage)
• Genesene (Infektion nicht länger als 6 Monate zurück)
• Getestete (Bescheinigung eines neg. Testergebnis, nicht älter als 48h)
Kinder unter 6 Jahren werden getesteten Personen gleichgestellt und dürfen bedient werden.
Schüler:innen gelten mit einem offiziellen und gültigen Schülerausweis als getestete Perso-nen. Schüler:innen unter 15 Jahren unterliegen der Schulpflicht und gelten somit auch ohne Schülerausweis als getestet.
Selbstverständlich gilt das auch für unsere #SchönerMacher. #SicherbeimFriseur steht für uns an erster Stelle!