Wieder 3G in Niedersachsen
Seit Montag, 13.12.2021 gilt auch in allen Salons in Niedersachsen wieder die 3G-Regel. Das bedeutet, bedient werden dürfen Geimpfte, Genesene und Getestete.
Bitte beachtet, dass wir keine Selbsttests vor Ort akzeptieren können sondern eine offizielle Nachweisbescheinigung (Apothek/Testcenter/Arbeitgeber) benötigen.
Schnelltests sind für 24h gültig, PCR-Tests für 48h. Eine FFP2-Maske ist auch weiterhin für Stylist:innen und Kund:innen notwendig.
Kinder und Jugendlich benötigen in Niedersachsen bis 18 Jahre KEINEN Nachweis. Bei Fragen wendet euch gerne an die SchönerMacher.